1. Alle unsere Angebote sind bedingt und unverbindlich. Die von unseren Vertretern getroffenen Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden oder wenn wir mit der Ausführung begonnen haben, auch wenn wir es versäumt haben, die vorherigen Vereinbarungen schriftlich zu bestätigen. Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer mit dem Inhalt unserer Bestätigung einverstanden ist, wenn er uns nicht innerhalb von vier Tagen schriftlich seine eventuellen Bemerkungen mitteilt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen können nicht durch Erklärungen oder Dokumente, die diesem Vertrag vorausgehen, widerlegt oder ergänzt werden, es sei denn, die Parteien haben sich schriftlich darauf geeinigt. Unsere Website dient ausschließlich Werbezwecken, und die auf ihr dargestellten Daten sind unverbindlich.
2. 2. Sofern nicht anders vereinbart und ungeachtet der Anwendung des Gesetzes vom 2. August 2002 über die Bekämpfung von Zahlungsverzug bei Handelsgeschäften zwischen Unternehmen, sind alle Rechnungen innerhalb von 30 Kalendertagen nach dem Ausstellungsdatum der Rechnung zu bezahlen. Der Betrag jeder Rechnung, die bei Fälligkeit nicht vollständig beglichen wird, erhöht sich von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung um einen einvernehmlich festgelegten Zinssatz von 1 % pro Monat, wobei jeder angefangene Monat als voller Monat gilt, sowie um eine pauschale und nicht reduzierbare Einzugsentschädigung (Strafklausel) in Höhe von 15 % des überfälligen Rechnungsbetrags, mit einem Mindestbetrag von 50,00 EUR. Diese Strafklausel ist unabhängig von den oben festgelegten konventionellen Verzugszinsen und den Kosten, die insbesondere im K.E. vom 26. Oktober 2007 vorgesehen sind. Im Verhältnis zu Verbrauchern gelten die oben genannten Sanktionen auch für den Verkäufer, wenn dieser seine Verpflichtungen gerichtlich festgestellt nicht erfüllt. Unsere Rechnungen sind spätestens an dem vom Verkäufer festgelegten Fälligkeitsdatum ohne Abzug zahlbar. Die Lieferungen werden bis zur vollständigen Zahlung des geschuldeten Betrags ausgesetzt.
3. Unbeschadet der vertraglichen Verzugszinsen, die monatlich fällig werden, wird jede Rechnung unter einem Betrag von 25 € ohne Mehrwertsteuer um einen Betrag von 6,00 € netto erhöht, unbeschadet der vertraglichen Verzugszinsen.
4. Wir behalten uns das Recht vor, auch nach der Bestätigung des Verkaufs sowie nach der Ausführung von Teillieferungen, Sicherheiten zu verlangen, die zusätzlich zu den bereits gelieferten oder nicht gelieferten Sicherheiten verlangt werden, die die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers gewährleisten. Wir sind berechtigt, die Ausführung der Bestellung oder des zu liefernden Teils der Bestellung auszusetzen, solange sie nicht erbracht wurden. Im letzteren Fall haben wir auch das Recht, den Vertrag von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung zu kündigen.
5. Wir behalten uns außerdem das Recht vor, unbeschadet unseres Rechts auf Schadensersatz, jede Vereinbarung, ob teilweise erfüllt oder nicht, ohne vorherige Inverzugsetzung und ohne dass ein gerichtliches Eingreifen erforderlich ist, allein aufgrund des Eintretens eines der folgenden Fälle aufzulösen: wenn sich die Situation des Käufers ändert, wie etwa durch Tod, Verbot, Kollokation oder andere Einschränkungen der Geschäftsfähigkeit, wenn der Käufer eine oder mehrere seiner Verpflichtungen nicht erfüllt, wenn er in Konkurs geht, wenn er einen gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich beantragt, wenn er um Zahlungsaufschub bittet, wenn er seine Geschäftstätigkeit ganz oder teilweise einstellt, wenn das Unternehmen des Käufers liquidiert, fusioniert oder absorbiert wird. Wenn wir von dem oben genannten Recht Gebrauch machen, wird der Vertrag von Rechts wegen an dem Tag aufgelöst, an dem ein zu diesem Zweck versandter Einschreibebrief verschickt wird, und wir haben das Recht, die Rückgabe der gelieferten, aber unbezahlten Waren zu verlangen.
6. Die Lieferung der Waren erfolgt mit der Lieferung an den vereinbarten Ort oder zu dem Zeitpunkt, an dem der Käufer die Waren abholt. Bei Nichtabholung oder Verweigerung der Abnahme befinden sich die Waren in unseren Lagern auf Risiko des Käufers, sobald dieser per E-Mail in Verzug gesetzt wurde. Wir behalten uns das Recht vor, Lagerkosten für versandfertige Bestellungen zu berechnen, die über eine ungewöhnlich lange Zeit hinaus in unserem Lager verbleiben.
Die Berechnung dieser Kosten ist unter folgenden Bedingungen zulässig: Bestellungen zur Abholung in unseren Lagern, die älter als 15 Werktage sind; Bestellungen zur Lieferung, bei denen das mit einem unserer Mitarbeiter vereinbarte Datum überschritten wird; Die Lagerkosten betragen 15,00 € pro angefangenem Monat und pro Anzahl der an die Bestellung angehängten Pakete.
7. Unbeschadet des Eigentumsvorbehalts reisen die mitgenommenen Waren auf Risiko des Käufers. Wir haften nicht für Unfälle während des Transports oder für Lieferverzögerungen.
8. Reklamationen des Käufers bezüglich der Menge, der Konformität oder offensichtlicher Mängel werden nicht berücksichtigt, wenn sie nicht innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung schriftlich geltend gemacht werden. Die Nichtübereinstimmung der Anzahl der gelieferten Teile mit der Anzahl der bestellten Teile muss auf dem Frachtbrief vermerkt werden. Sofern der Käufer die Eigenschaft eines Verbrauchers im Sinne des Wirtschaftsrechtsgesetzbuches besitzt, wird die oben genannte Frist auf 3 Werktage verlängert. Beschwerden über versteckte Mängel müssen innerhalb von acht Tagen nach Entdeckung des Mangels und spätestens innerhalb von drei Monaten nach der Lieferung per Einschreiben mitgeteilt werden. Im Falle einer als begründet anerkannten Reklamation beschränkt sich unsere Haftung strikt auf den Ersatz der nicht konformen Ware oder die Ergänzung der fehlenden Ware unter Ausschluss jeglicher Entschädigung und in keinem Fall auf einen Eingriff in die Arbeitskraft.
9. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, dienen die in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeiten nur der Information und sind ohne Gewähr. Lieferfristen beginnen erst mit Erhalt einer vollständigen, ordnungsgemäßen und unterschriebenen Auftragsbestätigung, selbst wenn eine feste Lieferfrist vereinbart wurde; wir haften nicht für die Überschreitung der Lieferfrist, wenn diese Überschreitung auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis zurückzuführen ist, das sich unserer Kontrolle entzieht. Als höhere Gewalt gelten unter anderem Frost, Feuer, Pandemie, Naturkatastrophen, Aufruhr, Mangel an Transportmitteln, Lieferverzögerungen durch einen Lieferanten, Streik, Aussperrung, Krieg, behördliche Maßnahmen, die die Lieferung unmöglich machen, erschweren oder erheblich verteuern als zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, sowie alle anderen Gründe, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen und die Versorgung beeinträchtigen. Im Falle höherer Gewalt im Sinne von litera verlängert sich die Lieferfrist nicht nur um einen angemessenen Zeitraum, sondern auch um einen angemessenen Zeitraum unter Berücksichtigung der Verpflichtungen, die der Verkäufer gegenüber Dritten eingegangen ist.
10. Bei importiertem Holz, das in imperialen Maßen verkauft wird, erfolgt die Umrechnung in metrische Maße nach den in den Antwerpener Platzbedingungen kodifizierten Gepflogenheiten.
11. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller unserer Verkaufsverträge, auch wenn diese von denen des Käufers abweichen. Abweichende oder ergänzende Klauseln gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden, und zwar ausschließlich im Rahmen des Vertrags, für den sie akzeptiert wurden.
12. Unbeschadet der Bestimmungen dieses Vertrags hat der Käufer Anspruch auf eine Entschädigung nach allgemeinem Recht, wenn wir unseren Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommen.
13. Unbeschadet der Anwendung von Artikel 8 über den Gefahrenübergang bleiben die gelieferten Waren bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung und der Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag unser ausschließliches Eigentum. Solange die gelieferten Waren nicht vollständig bezahlt sind, darf der Käufer das Eigentum nicht an Dritte übertragen oder die gelieferten Waren verpfänden und der Verkäufer ist berechtigt, die Waren ohne vorherige Inverzugsetzung sofort zu fordern und gegebenenfalls abzuholen. Wird das vorgenannte Verbot nicht eingehalten, wird der Preis sofort fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Ware wird der Käufer diese so aufbewahren und lagern, dass eine Wertminderung der Ware vermieden wird. In jedem Fall trägt der Käufer ab dem Zeitpunkt der Lieferung das Risiko für die Ware. Im Falle von Anzahlungen können diese einbehalten werden, um den Verlust beim Wiederverkauf der zurückerhaltenen Waren abzudecken.
14. Unsere Datenschutzrichtlinie wurde in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) erstellt. Wenn Sie Fragen oder Bedenken zu dieser Datenschutzrichtlinie oder Ihren Rechten haben, können Sie die Datenschutzrichtlinie auf unserer Website einsehen: https: //biemar.be/politique-de-confidentialite/
15. Im Einverständnis der Parteien unterliegen alle Klagen in Bezug auf diesen Vertrag und seine Verhandlungen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von LIEGE, Division LIEGE, oder des Friedensgerichts des Kantons VISE unter Ausschluss jeder anderen Gerichtsbarkeit. Das belgische Recht ist das einzige zwischen den Parteien anwendbare Recht. Es wird vereinbart, dass die jeweiligen Verpflichtungen der Parteien, die aus diesem Vertrag entstehen, an unserem Wohn- oder Geschäftssitz erfüllt werden müssen.
16. Da Holz ein Naturprodukt ist, ist jedes Schnittholz einzigartig. Aus diesem Grund akzeptiert der Käufer vorbehaltlos die visuelle Vielfalt der gelieferten Produkte. Dies gilt auch für die Knorrigkeit, Krümmung und Verdrehung: Position oder Häufigkeit von Ästen, Trockenrissen, Krümmungen und Verdrehungen, wie sie in den Normen STS- 1-2-3-4 aufgeführt sind, können nicht beanstandet werden. Dasselbe gilt für die Normen ST53.1 und IFZ für Innentüren. Bei der Verarbeitung aller unserer Produkte müssen die Einbauvorschriften der Lieferanten und von Builwise unbedingt eingehalten werden, da sonst die Intervention unserer Lieferanten ungültig wird.
17. Eine Rücksendung von Waren darf nicht ohne unsere vorherige Information und Zustimmung erfolgen. Eine Rücksendung kann niemals gerechtfertigt werden, wenn wir nicht in der Lage waren, die Realität der vom Käufer geltend gemachten Beschwerde vorab durch ein Mitglied der Abteilung, aus der die Ware stammt, zu überprüfen. Die Rücksendung erfolgt unter folgenden Bedingungen: Die Rücksendung muss innerhalb eines Monats nach Lieferung oder Abholung erfolgen; wenn die Ware ein Lagerartikel ist und nicht neu verpackt werden muss; wenn sich die Ware in ihrer unbeschädigten und ungeöffneten Originalverpackung und mit allem Zubehör befindet; wenn die Ware nicht bereits verarbeitet, gehobelt oder gesägt wurde; Ein Abschlag von 10% wird vorgenommen, wenn es sich bei der Ware um Lagerware handelt und die Ware vor Ort abgeholt wird; Ein Abschlag von 10% zuzüglich der bei der Lieferung der Ware anfallenden Transportkosten wird vorgenommen, wenn es sich bei der Ware um Lagerware handelt und die Ware geliefert wird; Sonderanfertigungen oder bearbeitete Bestellungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
18. Nur für Kautionen und/oder Verpackungen, die vom Verkäufer in Rechnung gestellt, von uns zurückgenommen oder vom Kunden zurückgeschickt werden, wird eine Gutschrift in Höhe des Rechnungspreises erteilt.